Stemmschleuse BT-32
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Produktinformationen "Stemmschleuse BT-32"
Die Stemmschleuse BT-32 (20 × 20 cm Öffnungsbereich, Beutel 30 × 40 cm): der vorbereitete Kunststoffbeutel für das emissionsarme Stemmverfahren nach DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664). Für das Abstemmen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in kleinem Umfang (max. 20 × 20 cm) – etwa zur Vorbereitung von Wandbohrungen bis 130 mm. Mit transparentem vorderseitigem Klebeband – freie Sicht auf die Schlagstelle. Verpackungseinheit: 10 Stück.
So ist die Schleuse aufgebaut
Ein transparenter Beutel mit Druckverschluss, entsprechend der Beschreibung im Verfahrensblatt vorbereitet: Auf der Rückseite sitzt ein breites doppelseitiges Klebeband mit Klebeband-Innenmaß 20 × 20 cm, Öffnung ausgeschnitten – darüber wird die Schleuse auf der Wand befestigt und das Material durch die Öffnung abgetragen. Auf der Vorderseite ist ein Klebestreifen aufgebracht, der beim Arbeiten mit dem Werkzeug verklebt und die Schleuse beim Abziehen mitnimmt – das Material fällt in den Beutel. Das vorderseitige Klebeband ist bei dieser Ausführung transparent – Sie sehen beim Stemmen genau, wo Sie ansetzen.
Das Verfahren dahinter
BT 32 („Stemmverfahren“) ist ein emissionsarmes Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519, beschrieben in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664). Es umfasst das Entfernen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in kleinem Umfang (auf maximal 20 × 20 cm großen Flächen) durch Abstemmen – zum Beispiel zur Vorbereitung von Wandbohrungen bis 130 mm Durchmesser – sowie die Entnahme von Proben. Kurz zusammengefasst: Schleuse mit dem Verschluss nach oben aufkleben, das Material durch die Schleuse abtragen, Restfaserbindemittel aufbringen, die Schleuse vorn und hinten verschließen und staubdicht entsorgen – maßgeblich ist das offizielle Verfahrensblatt.
Gut zu wissen
Die Durchführung des Verfahrens liegt beim Anwender: Dazu gehören unter anderem eine sachkundige verantwortliche Person nach TRGS 519, die unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan sowie persönliche Schutzausrüstung. Details enthält das jeweils aktuelle Verfahrensblatt des IFA (DGUV).
Eigenschaften auf einen Blick
- Transparenter Beutel mit Druckverschluss, Größe 30 × 40 cm
- Rückseite: doppelseitiges Klebeband mit Klebeband-Innenmaß 20 × 20 cm, Öffnung ausgeschnitten
- Vorderseite: Klebestreifen – öffnet den Beutel beim Abziehen, das Material fällt hinein
- Vorderseitiges Klebeband transparent – freie Sicht auf die Schlagstelle
- Ohne Beschriftungsetikett
- Verpackungseinheit: 10 Stück
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Häufig gestellte Fragen
Wofür ist die Stemmschleuse BT-32 gedacht?
Für das Entfernen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in kleinem Umfang (auf maximal 20 × 20 cm großen Flächen) durch Abstemmen – zum Beispiel zur Vorbereitung von Wandbohrungen bis 130 mm Durchmesser – sowie die Entnahme von Proben – im Rahmen des emissionsarmen Verfahrens BT 32 gemäß Nr. 2.9 TRGS 519, beschrieben in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664).
Wie funktioniert das Verfahren – kurz erklärt?
Die Schleuse wird mit dem Verschluss nach oben auf die Wand geklebt; das Material wird durch die Schleuse hindurch abgetragen und Restfaserbindemittel aufgebracht. Danach wird die Öffnung vorn durch Herunterklappen des oberen Teils verschlossen, die Schleuse langsam gelöst und hinten durch Umklappen verschlossen – das Material bleibt im Beutel. Maßgeblich ist das offizielle Verfahrensblatt des IFA (DGUV).
Wie ist die Schleuse aufgebaut?
Ein transparenter Druckverschlussbeutel (30 × 40 cm), vorbereitet nach der Beschreibung im Verfahrensblatt: rückseitig ein breites doppelseitiges Klebeband mit Klebeband-Innenmaß 20 × 20 cm, Öffnung ausgeschnitten, vorderseitig ein Klebestreifen, der die Schleuse beim Abziehen öffnet. Bei dieser Ausführung ist das vorderseitige Klebeband transparent – Sie sehen beim Stemmen genau, wo Sie ansetzen.
Was bedeutet BGI 664 bzw. DGUV Information 201-012?
Die DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) beschreibt die von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten emissionsarmen Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien. BT 32 („Stemmverfahren“) ist eines dieser Verfahren; die jeweils aktuellen Verfahrensblätter veröffentlicht das IFA (DGUV).
Was muss ich beim Einsatz beachten?
Die Durchführung liegt beim Anwender – dazu gehören unter anderem eine sachkundige verantwortliche Person nach TRGS 519, die unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan, eingewiesenes Fachpersonal sowie persönliche Schutzausrüstung. Verbindlich ist das jeweils aktuelle Verfahrensblatt.
Welche Öffnungsgröße wähle ich?
Die Stemmschleuse BT-32 gibt es mit 15 × 15 cm (Art.-Nr. 20220820) und 20 × 20 cm Klebeband-Innenmaß (Art.-Nr. 20220635, mit transparentem vorderseitigem Klebeband) – jeweils im 30 × 40 cm Beutel. Für reine Probeentnahmen gibt es zudem die Ausführung mit ovaler Öffnung (Art.-Nr. 20220640 / mit Etikett 20220641).
Wie viele Schleusen sind in einer Packung?
Eine Verpackungseinheit enthält 10 Stück.
Kann ich damit auch Proben für Materialuntersuchungen nehmen?
Ja, das Verfahren ist auch für die Probenahme anerkannt. Wichtig: Die Schleuse muss dafür gekennzeichnet werden, und die Entnahmestelle wird nach der Materialentnahme wieder versiegelt, sodass keine Asbestfasern freigesetzt werden können.
| Beutelgröße: | 30 x 40 cm |
|---|---|
| Lochgröße: | 15 x 15 cm |
easyTEC Staubschutz GmbH
Die easyTEC Staubschutz GmbH ist ein spezialisierter Hersteller und Lösungsanbieter für professionelle Staubschutzsysteme in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen. Der Fokus liegt auf mobilen, modularen und technisch durchdachten Staubschutzlösungen – entwickelt für Handwerk, Sanierung, technische Gebäudeausrüstung, Kliniken und Industrie.
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FAQ – Stemmschleusen nach BT-32 (Stemmverfahren)
Was bedeutet „BT-32“ überhaupt?
BT-32 ist ein anerkanntes emissionsarmes Verfahren nach TRGS 519 2.9: „Ausstemmen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse (Stemmverfahren)“. Die Stemmschleuse ist dabei der Kunststoffbeutel, der als „Schleuse“ auf der Fläche verklebt wird.
Wofür wird die Stemmschleuse BT-32 eingesetzt?
Zur lokalen Freilegung kleiner Flächen (max. 20 × 20 cm) asbesthaltiger Wand-/Deckenbekleidungen, z. B. um Kernbohrungen bis ca. 125–130 mm vorzubereiten oder Proben zu entnehmen. Das entfernte Material bleibt im Beutel eingeschlossen.
Kann die Stemmschleuse nach BT-32 auch für Probeentnahmen genutzt werden?
Ja, nach der TRGS 519 2.9 kann die Stemmschleuse auch für Probeentnahmen verwendet werden.
Wie läuft BT-32 in der Praxis ab?
- Fläche markieren und reinigen, damit die Beutelränder sicher kleben.
- Stemmschleuse (Kunststoffbeutel) umlaufend luftdicht aufkleben.
- Abstemmen erfolgt durch Stemmeisen; Material verbleibt im Beutel.
- Beutel verschließen, sicher abnehmen.
- Bei Probeentnahme den Beutelinhalt im Labor auf Asbest untersuchen lassen.
Sind Qualifikation/Schutzmaßnahmen erforderlich?
BT-32 gilt als Verfahren mit geringer Exposition. Es gelten die Anforderungen der TRGS 519 (Sachkunde/Unterweisung, PSA, Arbeitsorganisation).
Ist eine Schutzkleidung empfohlen?
Auch beim Einsatz der BT-32 sind umfassende Schutzmaßnahmen unerläßlich, z.B.:
- Einwegoverall Typ 5/6 (staubdicht, gegen feste Partikel, mit Kapuze)
- Atemschutzmaske FFP3 oder Halbmaske mit P3-Filter
- Einwegschutzhandschuhe (z. B. Nitril)
- Schutzbrille (seitlich geschlossen)
- Einweg-Überziehschuhe oder gesonderte, leicht zu reinigende Arbeitsschuhe
Nach Abschluss der Arbeiten muss die PSA sachgerecht entsorgt oder (falls wiederverwendbar, z. B. Schutzbrille) dekontaminiert werden. Vermeiden Sie eine Kontaminationsverschleppung beim An- und Ablegen der Schutzkleidung.
Worin unterscheidet sich BT-32 von anderen Verfahren?
- BT-31 (Stanzverfahren): kleine gestanzte Löcher für kleine Bohrungen oder Probeentnahmen
- BT-32 (Stemmverfahren): kleinflächiges Ausstemmen bis maximal 20 × 20 cm für größere Bohrungen und Probeentnahmen
Dürfen mit BT-32 Fliesenreihen oder große Bereiche entfernt werden?
Nein. Zulässig sind nur Einzelstellen bis 20 × 20 cm. Für größere Flächen sind andere Verfahren nach TRGS 519 erforderlich.
Rechtlicher Hinweis
Diese FAQ ersetzt keine Betriebsanweisung oder behördliche Vorgabe. Maßgeblich sind DGUV-Information 201-012 (BT-32), TRGS 519 sowie ggf. landesspezifische Handlungsanleitungen in der jeweils neuesten Fassung.