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- Öffnungsbereich 15 × 15 cm
- Beutel 30 × 40 cm
- Für Stemmverfahren BT 32
- Transparent mit Druckverschluss
- Ohne Beschriftungsetikett
- Verpackungseinheit 10 Stück
Produktinformationen "Stemmschleuse BT-32 15x15 cm"
Stemmschleuse BT-32 mit Öffnungsbereich 15 × 15 cm, Beutel 30 × 40 cm, ohne Beschriftungsetikett.
Der vorbereitete Kunststoffbeutel für das Stemmverfahren BT 32 nach DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664). Abgestemmt werden asbesthaltige Wand- und Deckenbekleidungen in kleinem Umfang, auf Flächen von höchstens 20 × 20 cm.
Öffnungsbereich 15 × 15 cm
Der Öffnungsbereich von 15 × 15 cm ist die Fläche, die bei aufgeklebter Schleuse erreichbar bleibt. Das reicht für eine einzelne Arbeitsstelle, etwa für eine Wandbohrung bis 130 mm Durchmesser. Auch Proben lassen sich so entnehmen.
Beutel 30 × 40 cm ohne Beschriftungsetikett
Der Beutel besteht aus durchsichtigem Kunststoff und wird oben mit einem Druckverschluss geschlossen. Ein Etikett zum Beschriften ist nicht angebracht.
Handhabung
Aufgeklebt wird mit dem Druckverschluss nach oben. Das breite doppelseitige Klebeband auf der Rückseite hält die Schleuse an Wand oder Decke. Durch die ausgeschnittene Öffnung wird das Material abgestemmt, danach kommt Restfaserbindemittel auf die Stelle. Der Klebestreifen auf der Vorderseite verklebt beim Arbeiten mit dem Werkzeug und zieht die Schleuse beim Abnehmen mit. Zum Schluss wird vorn und hinten verschlossen und staubdicht entsorgt.
Lieferumfang
Eine Verpackungseinheit umfasst 10 Stück mit einem Öffnungsbereich von 15 × 15 cm, jeweils ohne Beschriftungsetikett.
Eigenschaften auf einen Blick
- Öffnungsbereich 15 × 15 cm
- Beutel 30 × 40 cm mit Druckverschluss
- Rückseite doppelseitig klebend, Öffnung ausgeschnitten
- Klebestreifen auf der Vorderseite
- Ohne Beschriftungsetikett
- Für das Stemmverfahren BT 32 nach DGUV Information 201-012
- Verpackungseinheit 10 Stück
Häufig gestellte Fragen
Welcher Öffnungsbereich der Stemmschleuse BT-32 passt zu welcher Arbeitsstelle?
Wie viele Stemmschleusen BT-32 mit 15 × 15 cm Öffnungsbereich enthält eine Verpackungseinheit?
Gehört zur Stemmschleuse BT-32 mit 15 × 15 cm Öffnungsbereich ein Beschriftungsetikett?
Für welches Verfahren ist die Stemmschleuse BT-32 mit Öffnungsbereich 15 × 15 cm vorbereitet?
Wer darf die Stemmschleuse BT-32 mit Öffnungsbereich 15 × 15 cm einsetzen?
| Beutelgröße: | 30 x 40 cm |
|---|---|
| Lochgröße: | 15 x 15 cm |
easyTEC Staubschutz GmbH
Die easyTEC Staubschutz GmbH ist ein spezialisierter Hersteller und Lösungsanbieter für professionelle Staubschutzsysteme in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen. Der Fokus liegt auf mobilen, modularen und technisch durchdachten Staubschutzlösungen.
Die Produktionsstätten befinden sich in Europa mit eigener Näherei und Metallverarbeitung in Deutschland / Hamburg. Das Unternehmen zeichnet eine hohen Anspruch an Qualität in den Produkten und Abläufen aus.
Die Staubschutzsystem werden branchenunabhängig entwickelt und eignen sich für Unternehmen aus den verschiedensten Segmenten, wie Handwerk, Sanierung, technische Gebäudeausrüstung, Kliniken, Pharma, Chemie und Industrie. Dabei geht easyTEC auf spezielle Anforderungen der Auftraggeber ein.
Passend zu den Staubschutzlösungen bietet easyTEC professionelle Ausstattungen von namhaften Herstellern als Ergänzung zu den Eigenprodukten. So entwickelt sich easyTEC weiter zu einem Gesamtlösungsanbieter.
easyTEC Staubschutz GmbH
Doerriesweg 13
22525 Hamburg
www.easytec.de
info@easytec.de
Die Stemmschleuse BT-32 mit 15 × 15 cm Öffnungsbereich wird beim emissionsarmen Stemmverfahren BT 32 nach DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) eingesetzt. Das Verfahren ist ein emissionsarmes Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519.
Der Öffnungsbereich von 15 × 15 cm ist auf punktuelle Arbeiten ausgelegt – etwa die Vorbereitung einzelner Wandbohrungen bis 130 mm Durchmesser. Wird der volle Verfahrensbereich benötigt, steht die Ausführung mit 20 × 20 cm Öffnungsbereich zur Verfügung.
Das Verfahren BT 32 umfasst:
- Entfernen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in kleinem Umfang durch Abstemmen, auf maximal 20 × 20 cm großen Flächen
- Vorbereitung von Wandbohrungen bis 130 mm Durchmesser
- Entnahme von Proben
Zur Einordnung: Die maximal 20 × 20 cm sind die Flächengrenze des Verfahrens, nicht das Maß dieses Artikels.
Qualifikationspflicht: Die Durchführung des Verfahrens liegt beim Anwender. Dazu gehören unter anderem eine sachkundige verantwortliche Person nach TRGS 519, die unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan sowie persönliche Schutzausrüstung. Details enthält das jeweils aktuelle Verfahrensblatt des IFA (DGUV).
Lieferumfang: 10 Stemmschleusen BT-32 je Verpackungseinheit, je Schleuse:
- Transparenter Beutel mit Druckverschluss, Größe 30 × 40 cm
- Rückseite: ein breiter doppelseitiger Klebestreifen mit Klebeband-Innenmaß 15 × 15 cm, Öffnung ausgeschnitten
- Vorderseite: Klebestreifen, der beim Arbeiten mit dem Werkzeug verklebt und die Schleuse beim Abziehen mitnimmt – das Material fällt in den Beutel
- Ohne Beschriftungsetikett (mit Etikett siehe die Ausführungen für Probeentnahmen)
Handhabung in Kürze: Schleuse mit dem Verschluss nach oben aufkleben, das Material durch die Schleuse abtragen, Restfaserbindemittel aufbringen, die Schleuse vorn und hinten verschließen und staubdicht entsorgen. Maßgeblich ist das offizielle Verfahrensblatt.
Jede Schleuse ist für einen Arbeitsgang vorgesehen und wird anschließend mit dem aufgenommenen Material verschlossen entsorgt.