Stanzschleuse BT-31 (groß, mit Etikett)
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Produktinformationen "Stanzschleuse BT-31 (groß, mit Etikett)"
Die Stanzschleuse BT-31 (groß, 20 × 30 cm) mit Beschriftungsetikett: der vorbereitete Kunststoffbeutel für das emissionsarme Stanzverfahren nach DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664). Für das Entfernen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in kleinem Umfang – etwa zur Vorbereitung von Bohrlöchern bis 12 mm – und für die Probenahme. Verpackungseinheit: 25 Stück.
So ist die Schleuse aufgebaut
Ein transparenter Beutel mit Druckverschluss, entsprechend der Beschreibung im Verfahrensblatt vorbereitet: Auf der Rückseite sitzt ein breites doppelseitiges Klebeband mit runde Öffnung, 30 mm Durchmesser – darüber wird die Schleuse auf der Wand befestigt und das Material durch die Öffnung abgetragen. Auf der Vorderseite ist ein Klebestreifen aufgebracht, der beim Arbeiten mit dem Werkzeug verklebt und die Schleuse beim Abziehen mitnimmt – das Material fällt in den Beutel.
Das Verfahren dahinter
BT 31 („Stanzverfahren“) ist ein emissionsarmes Verfahren für Tätigkeiten mit geringer Exposition gemäß Nr. 2.9 TRGS 519, beschrieben in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664). Es umfasst das Entfernen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in kleinem Umfang – zum Beispiel zur Vorbereitung von Bohrlöchern bis 12 mm Durchmesser – sowie die Entnahme von Proben für Materialuntersuchungen. Kurz zusammengefasst: Schleuse mit dem Verschluss nach oben aufkleben, das Material durch die Schleuse abtragen, Restfaserbindemittel aufbringen, die Schleuse vorn und hinten verschließen und staubdicht entsorgen – maßgeblich ist das offizielle Verfahrensblatt.
Gut zu wissen
Die Durchführung des Verfahrens liegt beim Anwender: Dazu gehören unter anderem eine sachkundige verantwortliche Person nach TRGS 519, die unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan sowie persönliche Schutzausrüstung. Details enthält das jeweils aktuelle Verfahrensblatt des IFA (DGUV).
Eigenschaften auf einen Blick
- Transparenter Beutel mit Druckverschluss, Größe 20 × 30 cm
- Rückseite: doppelseitiges Klebeband mit runde Öffnung, 30 mm Durchmesser
- Vorderseite: Klebestreifen – öffnet den Beutel beim Abziehen, das Material fällt hinein
- Mit Beschriftungsetikett für die Kennzeichnung bei der Probenahme
- Verpackungseinheit: 25 Stück
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Häufig gestellte Fragen
Wofür ist die Stanzschleuse BT-31 gedacht?
Für das Entfernen asbesthaltiger Wand- und Deckenbekleidungen in kleinem Umfang – zum Beispiel zur Vorbereitung von Bohrlöchern bis 12 mm Durchmesser – sowie die Entnahme von Proben für Materialuntersuchungen – im Rahmen des emissionsarmen Verfahrens BT 31 gemäß Nr. 2.9 TRGS 519, beschrieben in der DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664).
Wie funktioniert das Verfahren – kurz erklärt?
Die Schleuse wird mit dem Verschluss nach oben auf die Wand geklebt; das Material wird durch die Schleuse hindurch abgetragen und Restfaserbindemittel aufgebracht. Danach wird die Öffnung vorn durch Herunterklappen des oberen Teils verschlossen, die Schleuse langsam gelöst und hinten durch Umklappen verschlossen – das Material bleibt im Beutel. Maßgeblich ist das offizielle Verfahrensblatt des IFA (DGUV).
Wie ist die Schleuse aufgebaut?
Ein transparenter Druckverschlussbeutel (20 × 30 cm), vorbereitet nach der Beschreibung im Verfahrensblatt: rückseitig ein breites doppelseitiges Klebeband mit runde Öffnung, 30 mm Durchmesser, vorderseitig ein Klebestreifen, der die Schleuse beim Abziehen öffnet.
Was bedeutet BGI 664 bzw. DGUV Information 201-012?
Die DGUV Information 201-012 (bisher BGI 664) beschreibt die von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannten emissionsarmen Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien. BT 31 („Stanzverfahren“) ist eines dieser Verfahren; die jeweils aktuellen Verfahrensblätter veröffentlicht das IFA (DGUV).
Was muss ich beim Einsatz beachten?
Die Durchführung liegt beim Anwender – dazu gehören unter anderem eine sachkundige verantwortliche Person nach TRGS 519, die unternehmensbezogene Anzeige bei der zuständigen Behörde, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan, eingewiesenes Fachpersonal sowie persönliche Schutzausrüstung. Verbindlich ist das jeweils aktuelle Verfahrensblatt.
Wofür ist das Beschriftungsetikett?
Bei der Entnahme von Proben muss die Schleuse gekennzeichnet werden – genau dafür ist das Etikett: Entnahmestelle, Datum und Projekt lassen sich direkt auf dem Beutel notieren. Ohne Etikett gibt es diese Ausführung als Art.-Nr. 20220592.
Welche Größe wähle ich?
Die Stanzschleuse BT-31 gibt es in drei Beutelgrößen: klein 12 × 17 cm (Art.-Nr. 20220115 mit / 20220590 ohne Etikett), mittel 16 × 22 cm (20220118 / 20220591) und groß 20 × 30 cm (20220098 / 20220592) – jeweils mit 30-mm-Öffnung auf der Rückseite. Wählen Sie die Größe passend zur Menge des Abtrags.
Wie viele Schleusen sind in einer Packung?
Eine Verpackungseinheit enthält 25 Stück.
Kann ich damit auch Proben für Materialuntersuchungen nehmen?
Ja, das Verfahren ist auch für die Probenahme anerkannt. Wichtig: Die Schleuse muss dafür gekennzeichnet werden, und die Entnahmestelle wird nach der Materialentnahme wieder versiegelt, sodass keine Asbestfasern freigesetzt werden können.
| Beschriftungsetikett: | Ja |
|---|---|
| Beutelgröße: | 20 x 30 cm |
| Lochgröße: | 3,0 cm (rund) |
easyTEC Staubschutz GmbH
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